 § 9 Mittel, Haushalt
(1) Als Mittel stehen der Gesellschaft für ihre satzungsgemäßen Zwecke insbesondere Erträge aus Vermächtnissen, Spenden, Zuschüsse, Projektmittel und Erträge aus der satzungsgemäßen Tätigkeit zur Verfügung.
(2) Die Gesellschaft erhebt als Regionalverband der DPG keinen eigenen Mitgliedsbeitrag.
(3) Die Mittel sind nach Maßgabe eines von der Mitgliederversammlung beschlossenen Haushaltsplans für das laufende Geschäftsjahr zu verwenden.
(4) Der Jahresabschluss ist den gewählten Rechnungsprüfern bzw. Rechnungsprüferinnen vom Schatzmeister bzw. Schatzmeisterin zur Prüfung vorzulegen und der Mitgliederversammlung zur Kenntnis zu bringen.
(5) Über die Verwendung außerplanmäßiger Einnahmen entscheidet der Vorstand, soweit diese nicht zweckgebunden sind. 
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