Physikalische Gesellschaft zu Berlin e. V., Regionalverband Berlin/Brandenburg der Deutschen Physikalischen Gesellschaft e. V.
Satzung Satzung Diese Satzung wurde von der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 25. März 2021 angenommen. Sie ersetzt die von den Mitgliedern am 10. April 2008 angenommene Satzung. Die Satzung wurde am 14. Juli 2021 in das Vereinsregister beim Amtsgericht Charlottenburg (VR 396 B) eingetragen. Präambel Die Physikalische Gesellschaft zu Berlin (PGzB) wurde 1845 von Schülern von Gustav Magnus gegründet. Sie ist einer der ältesten wissenschaftlichen Vereine in Deutschland. Frühe Mitglieder waren u. a. Ludwig Kirchhoff, Rudolf Clausius und Werner Siemens. Zu ihren Vorsitzenden zählten u. a. Emil Du Bois-Reymond, Hermann von Helmholtz und Emil Warburg. 1899 ging aus ihr die Deutsche Physikalische Gesellschaft (DPG) hervor. 1921 wurde die PGzB – als Gauverein der DPG – wieder gegründet, 1949 als eigenständiger Verein. Seit 1963 ist die PGzB ein Regionalverband der DPG.
Der 1936 verstorbene Berliner Physiker Karl Scheel, langjähriger Geschäftsführer der DPG, hinterließ der PGzB ein Vermächtnis. Aus dessen Erträgen vergibt die PGzB seit 1958 jährlich den Karl-Scheel-Preis. § 1 Name, Sitz, Bezug zu anderen Gesellschaften § 2 Gesellschaftszweck § 3 Gemeinnützigkeit § 4 Mitgliedschaft § 5 Organe der Gesellschaft § 6 Mitgliederversammlung § 7 Vorstand § 8 Beschlussfassung, Haftung § 9 Mittel, Haushalt § 10 Änderung der Satzung, Auflösung der Gesellschaft | |||||